01.07.2010; Gesetzesänderungen in China
Im Bereich des Produktrückrufs wird die Haftung sowohl dem Hersteller, als auch der
Firma, die die Produkte vertreibt, zugewiesen.
Analog gilt dies für die Produkthaftung.
Für Schäden mit Kfz gilt, dass nun sowohl Benutzer, als auch Eigentümer haftbar
gemacht werden können.
Im Baubereich ist der Bauleiter und Developer mit dem bauausführenden Unternehmen
gleichgestellt in der Haftung.
Neben diesen Änderungen gab es bereits verschiedene rechtliche Veränderungen in China.
So traf zum 01. Oktober 2009 das neue Versicherungsgesetz in Kraft. Vorrangig war hier der Schutz der Versicherungsnehmer im Bereich der Schadenabwicklung. Versicherer dürfen zudem nach Ablauf von zwei Jahren keine Policen wegen fehlender Informationen aufheben. Die Kenntlichmachung von
Ausschlüssen/ Vertragsänderungen wird verbessert.
Im Bereich der Umwelthaftung existieren bereits seit 2006 Auflagen speziell für die
chemische Industrie, die mit gewissen Versicherungsauflagen zur Umwelthaftpflicht
versehen sind. Im Jahr 2007 wurde dann festgesetzt, dass bis 2015 in allen Städten
die Umwelthaftung eingeführt werden muss; im Jahr 2008 hat die Stadt Shanghai mit
der Umsetzung begonnen. Ab 2015 wird die Umwelthaftpflicht eine Pflichtversicherung
sein. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wird eine Anhebung der Versicherungsprämien
erwartet.