Karlheinz Schmid Versicherungsmakler
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Aktuell

01.07.2010;  Neues zur privaten Renten-Versicherung
Die ab 1. Juli 2010 geltende Regelung soll Versicherten mehr Planungssicherheit ermöglichen. Dabei können die Versicherungsunternehmen entweder einen konkreten Geldbetrag nennen oder den Rentenfaktor angeben, der für die Berechnung der Rente entscheidend ist. Die Bestimmung gilt auch für Fondspolicen.
In der Höhe des tatsächlich auszuzahlenden Betrags sind die Privatversicherer flexibel, solange die Summe den garantierten Faktor nicht unterschreitet. Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die monatliche Rente pro 100.000 Euro angespartem Kapital ist. Bei einem Rentenfaktor von 40 und einem Deckungskapital von 120.000 Euro, liegt die Monatsrente bei 480 Euro.

Auswirkungen auf Steuervergünstigung

Hinsichtlich der steuerlichen Begünstigung der Rentenversicherungen gelten unterschiedliche Vorgaben: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen Versicherer nachträglich einen Rentenfaktor oder Geldbetrag garantieren. Fehlt die Angabe in einem neuen Vertrag oder wird in einem alten nicht nachgebessert, ist die Rentenversicherung nicht mehr steuerbegünstigt. Verträge, die vor 2005 vereinbart wurden, sind hingegen weiterhin steuerbegünstigt - unabhängig davon, ob die Versicherungsgesellschaft einen Rentenfaktor garantiert hat oder nicht.

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