Die ärztlichen Pflichten aus dem Behandlungsvertrag sind sehr umfangreich.

Schnell ist der Vorwurf eines Verstoßes formuliert. Die möglichen Verstöße sind zahlreich: Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße.

Mit der passenden Absicherung erhalten Sie Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und dem Ausgleich von Haftpflichtansprüchen sowie professionelle Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten – auch vor den Kammergerichten.