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Rauchmelderpflicht, auch für bestehende Wohnungen

08.01.2018

Dass Rauchmelder Leben retten können, ist unbestritten. Dies ist mit ein Grund, warum seit 2017 in allen 16 Bundesländern zumindest eine Rauchmelderpflicht für Neubauten oder umgebauten Wohnungen besteht. Eine solche flächendeckende Regelung gibt es jedoch für ältere Wohnungen noch nicht. Mit Bayern, das seit dem 1. Januar 2018 eine Installationspflicht auch für bestehende Wohnungen eingeführt hat, sind es nämlich erst 13 der 16 Bundesländer, die auch für sogenannte Bestandswohnungen Rauchmelder vorschreiben.

Die Feuerwehren absolvieren hierzulande jährlich knapp 200.000 Brandeinsätze, so eine aktuelle Statistik des Deutschen Feuerwehrverbands e.V. (DFV). Wie gefährlich Brände sind, zeigt eine andere DFV-Statistik: Von 2010 bis 2015 starben jedes Jahr rund 370 bis 440 Personen in Deutschland durch einen Brand. Etwa 70 Prozent der Brandopfer sterben nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e.V. nachts, obwohl nur 35 Prozent der Brände nachts auftreten.

Ein Grund dafür ist, dass im Schlaf der Geruchssinn eines Menschen kaum funktioniert und der bei einem Brand entstehende lebensgefährliche Brandrauch nicht wahrgenommen wird. Brandrauch enthält nämlich giftige Gase sowie die heimtückischen geruchlosen Rauchgase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Nur wenige Atemzüge dieser Rauchgase genügen, um bewusstlos zu werden und zu ersticken.

Nur durchschnittlich vier Minuten für die Flucht

Laut des Forums Brandrauchprävention e.V. hat man bei einem beginnenden Brand im Durchschnitt nur vier Minuten Zeit zur Flucht, bevor der Brandrauch zur Lebensgefahr wird. Je früher man bei einem Brand gewarnt wird, desto höher sind daher die Chancen, sich und andere retten zu können. Vorhandene Rauchmelder helfen dabei. Sie erkennen schon kurz nach Beginn eines Brandes – häufig noch bevor man Flammen sieht – entstehendes Rauchgas und schlagen mit lauten und schrillen Tönen Alarm, damit betroffene Bewohner rechtzeitig fliehen können.

Seit letztem Jahr ist in allen Bundesländern für alle neuen oder umgebauten Wohnungen die Installation von Rauchmelder vorgeschrieben. Für bestehende Wohngebäude gibt es jedoch derzeit in Thüringen, Berlin und Brandenburg eine solche Regelung noch nicht. Das aktuell letzte Bundesland, das eine Rauchmelderpflicht auch für bereits bestehende Wohnungen eingeführt, ist Bayern. Hier gilt die Vorschrift seit dem 1. Januar 2018. In den drei verbliebenen Bundesländern gibt es eine Übergangsfrist, bevor auch hier eine Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen besteht.

Aktuell haben Eigentümer von bestehenden Wohnungen in Thüringen noch bis zum 31.12.2018 sowie in Berlin und Brandenburg bis zum 31.12.2020 Zeit, bis sie verpflichtend Rauchmelder nachrüsten müssen. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch allen Eigentümern und auch Mietern empfohlen, Rauchmelder in den Wohnungen zu installieren, egal ob dazu bereits eine Pflicht besteht oder nicht.

Eigentümer oder auch Mieter in der Pflicht

Verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder installiert werden, ist in allen Bundesländern der Haus- oder Wohnungseigentümer. Je nach Bundesland kann die Verantwortlichkeit zur Wartung der Rauchmelder über entsprechende Klauseln im Mietvertrag auch auf den Mieter übertragen werden, sodass er für den Funktionstest der Geräte und das rechtzeitige Ersetzen der Batterie zuständig ist. Allerdings muss der Vermieter darauf achten, dass der Mieter dem auch nachkommt.

Die meisten Bundesländer schreiben eine Installation in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen können, vor. Noch sicherer ist eine Installation in allen Aufenthaltsräumen mit Ausnahme der Küche und dem Bad, wie sie auch in Berlin oder Brandenburg verpflichtend ist. Rauchmelder sollten mindestens die Norm EN 14604 erfüllen und mittig sowie waagrecht an der Decke installiert sein, damit sie richtig funktionieren.

Nicht sinnvoll ist eine Installation der Rauchmelder an Stellen mit starker Zugluft sowie in Räumen, in denen Dampf, Staub oder Rauch zum Beispiel beim Kochen oder sonstigen alltäglichen Verrichtungen entstehen können. Für solche Räume wie Küche und Bad gibt es spezielle Lösungen wie Wärmemelder.

Rauchmelder alle zehn Jahre austauschen

Grundsätzlich sollte die Funktionsfähigkeit der batteriebetriebenen Rauchmelder gemäß den Herstellerhinweisen, mindestens jedoch einmal im Jahr mit dem für diesen Zweck vorhandenen Testknopf überprüft werden. Die Geräte weisen im Übrigen auf einen notwendigen Batteriewechsel einige Tage vorher mit einem akustischen Signal hin.

Detaillierte Informationen über die unterschiedlichen Rauchmelder, deren Installation und Wartung sowie die einzelnen Regelungen der Bundesländer gibt es online im Webportal der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Rauchmelder sollten laut den Experten des Forums Brandrauchprävention e.V. alle zehn Jahre ausgetauscht werden. Jeder, der seit zehn Jahren oder länger Rauchmelder installiert hat, sollte dies berücksichtigen. Dies betrifft auch alle Wohnungseigentümer in den Bundesländern, die schon seit mehr als zehn Jahren eine Rauchmelderpflicht für Neu- oder Umbauten haben, wie zum Beispiel Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und ab März diesen Jahres auch Thüringen.

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