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Jeder sechste Verstorbene erreichte das Rentenalter nicht

22.01.2018

Dass morgen noch alles ist wie heute, kann niemand garantieren. Doch insbesondere, wenn ein Ehepartner und/oder Elternteil eines minderjährigen Kindes noch im Erwerbsleben stirbt, ist es wichtig, dass die Angehörigen durch den Todesfall nicht auch noch in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu passende Absicherungs-Möglichkeiten an.

Nach einer aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat ein in 2017 geborener Junge eine durchschnittliche Lebenserwartung von bis zu 90 Jahren. Bei einem im gleichen Jahr geborenen Mädchen liegt die Lebenserwartung im Durchschnitt bei bis zu 93 Jahren. Doch dass noch lange nicht alle so alt werden, zeigt die aktuelle Todesfallstatistik mit den Daten bis zum Jahr 2015.

Von insgesamt 925.200 Personen, die 2015 verstorben sind, waren über 140.800 Personen unter 65 Jahre alt. Demnach erreichten rund 15 Prozent aller in 2015 Verstorbenen das Rentenalter nicht, also rund jeder sechste Verstorbene war jünger als 65 Jahre. Zu etwa den gleichen prozentualen Werten kommt auch die Statistik für die Jahre von 2010 bis 2015. Die Todesursache bei jedem zehnten Verstorbenen unter 65 Jahren war in 2015 im Übrigen ein Unfall.

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente reicht in der Regel nicht

Die Zahlen zeigen, dass man sich grundsätzlich nicht darauf verlassen kann, auch den Ruhestand zu erleben. Wenn man Familie hat, ist es umso wichtiger, dass im eigenen Todesfall die Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder zumindest finanziell abgesichert sind, um ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. Denn die gesetzliche Hinterbliebenenrente, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, ist in der Regel deutlich geringer als das bisherige Einkommen des Verstorbenen.

Dies verdeutlichen folgende Daten: Frauen, die 2016 erstmalig eine gesetzliche Witwenrente bezogen, bekamen in den alten Bundesländern im Durchschnitt 610 Euro und in den neuen Bundesländern 650 Euro an monatlicher Witwenrente. Bei den Männern, die 2016 zum ersten Mal eine gesetzliche Witwerrente erhielten, lag die Höhe der monatlichen Witwerrente bei 266 Euro in West- und 364 Euro in Ostdeutschland. Die Höhe der durchschnittlich monatlichen Waisenrente für alle Kinder, die 2016 erstmalig eine solche Rente erhielten, betrug 169 Euro.

Da die gesetzliche Hinterbliebenenrente für eine finanzielle Absicherung der Angehörigen in der Regel nicht ausreicht, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an, mit denen sich finanzielle Absicherungslücken entsprechend dem individuellen Bedarf schließen lassen.

Absicherungslösungen mit Beratung

In einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann lässt sich unter anderem klären, wie hoch die Absicherungslücke im Todesfall unter Berücksichtigung einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente wäre, damit die Hinterbliebenen ihren Lebensstandard halten könnten.

Der Versicherungsexperte könnte zudem individuell passende Vorsorgelösungen vorschlagen. Eine Hinterbliebenen-Absicherung ist zum Beispiel in Form einer Risiko- oder einer Kapitallebens-Versicherung möglich. Derartige Policen zahlen an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.

Eine gegenseitige Absicherung für Paare, aber auch für Geschäftspartner wie zwei Inhaber einer Firma, gewährleistet eine Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit. Bei einer solchen Police werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von Angehörigen verwenden.

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