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Wenn es schiefläuft: 2030 über eine Million in Altersarmut

09.07.2018

Die Deutsche Rentenversicherung hat ausrechnen lassen, wie sich wohl die Inanspruchnahme der Grundsicherung durch Ältere bis zum Jahr 2030 entwickeln könnte. Die ungünstige Projektion geht im Vergleich zu 2016 von einer Verdoppelung und damit auf über eine Million Grundsicherungsbezieher im Alter aus, die günstigere kommt immer noch auf weit mehr als 800.000 Senioren, die auf eine Sozialhilfe im Alter angewiesen wären.

Die Furcht vor Altersarmut in Deutschland scheint allgegenwärtig zu sein. Mancher befürchtet einen Anstieg der Personen, die eine Grundsicherung im Alter, also eine Sozialhilfe für bedürftige Senioren, in Anspruch nehmen müssen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wollte es nun genauer wissen. Sie hat deshalb vor Kurzem den Spezialisten Dr. Bruno Kaltenborn untersuchen lassen, in welchem Umfang sich die Grundsicherung für Personen im Rentenalter bis zum Jahr 2030 entwickeln dürfte, wenn man die Erfahrungswerte seit dem Jahr 2003 auswertet.

Die ungünstige Projektion rechnet dabei mit rund einer Verdoppelung der Grundsicherungsbezieher im Alter auf rund 1.050.000 Senioren im Rentenalter. 2016 waren es noch 525.595 Personen, die über der Altersgrenze lagen, um eine gesetzliche Regelaltersrente zu bekommen, und finanziell so schlecht gestellt waren, dass sie eine Grundsicherung im Alter erhielten. In der günstigeren Variante, die vom Wirtschaftsforscher Kaltenborn für die wahrscheinlichere Entwicklung gehalten wird, wäre immer noch mit einem Zuwachs auf gut 834.000 bedürftige Senioren zu rechnen.

Die geplante Grundrente erhält nicht jeder bedürftige Rentner

Nach den von Kaltenborn entwickelten Zukunftsszenarien würde im negativen Fall die Quote der auf eine Grundsicherung angewiesenen Menschen im Rentenalter bei Frauen von 3,2 Prozent im Jahr 2016 auf 5,2 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Bei den Männern im Rentenalter ergäbe sich ein Zuwachs auf eine Quote von 5,9 Prozent, 2016 lag die Quote noch bei 2,9 Prozent. In der günstigeren Variante würde die Quote bei den Männern, die auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen sind, auf 4,4 Prozent steigen. Bei Frauen im Rentenalter ergäbe sich ein Zuwachs bis 2030 auf 4,3 Prozent.

Zwar ist laut aktuellem Koalitionsvertrag, den die Regierungsparteien ausgehandelt haben, eine Grundrente für bedürftige Senioren geplant, die mindestens zehn Prozent über der Grundsicherung liegt, umgesetzt ist sie jedoch noch nicht. Anspruchsberechtigt sollen zudem nur bedürftige Personen sein, die mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben; dazu zählen laut Koalitionsvertrag auch Zeiten der Kindererziehung beziehungsweise Pflegezeiten.

Um im Alter nicht in die Armutsfalle zu geraten, sollte man bereits in jungen Jahren für das Rentenalter vorsorgen. Dies ist zum Beispiel mit einer zusätzlichen Altersvorsorge über eine betriebliche und/oder private Anlageform, für die es zum Teil auch staatliche Unterstützung in Form von Zulagen und Steuererleichterungen gibt, möglich. Je früher man für das Alter vorsorgt, desto niedriger ist die monatliche Beitragsbelastung dafür. Für eine bedarfsgerechte Absicherung empfiehlt sich eine Beratung bei einem Versicherungsexperten.

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