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Jeder Sechste gilt als armutsgefährdet

05.08.2019

Das Statistische Bundesamt hat jüngst Statistiken veröffentlicht, die zeigen, dass deutschlandweit 15,5 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet sind. Die Daten verdeutlichen aber auch, dass weiterhin Singlehaushalte, Alleinerziehende und kinderreiche Familien besonders häufig von Armut bedroht sind. Je nachdem, ob man bei der Ermittlung der regionalen Armutsgefährdung das deutschlandweite oder jeweils das regionale Einkommensniveau heranzieht, ergeben sich für die Bundesländer unterschiedliche Werte.

Als armutsgefährdet gelten gemäß Definition der Europäischen Kommission Menschen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens (Äquivalenzeinkommen) der Bevölkerung in Privathaushalten auskommen müssen. Diese Einkommensschwelle wird auch als Armutsgefährdungs-Schwelle bezeichnet. Laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Armutsgefährdungsquote, also die Quote, wie viele Bürger unter der Armutsgefährdungs-Schwelle liegen, ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut.

Wer ein Haushaltsnettoeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungs-Schwelle hat, gilt demnach als armutsgefährdet. Letztes Jahr waren nach den aktuellen Destatis-Daten, die auf Basis des Mikrozensus erstellt wurden, in Deutschland 15,5 Prozent der Bürger und damit rund jeder sechste Einwohner armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungs-Schwelle lag 2018 deutschlandweit bei einem Einpersonenhaushalt bei 1.035 Euro und bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei 2.174 Euro pro Monat.

Besonders armutsgefährdet sind nicht nur Alleinerziehende

In Deutschland hatten besonders die Alleinerziehenden mit ein oder mehreren Kindern ein hohes Armutsrisiko. 41,5 Prozent der Personen in diesen Haushalten galten als armutsgefährdet. Das ist zwar niedriger als jeweils in den letzten sieben Jahren zuvor – hier wurde der Höchstwert von 43,8 Prozent im Jahr 2015 erreicht –, doch von 2005 bis 2010 lagen die Werte je Jahr noch mit 37,0 bis 40,1 Prozent zum Teil deutlich darunter.

Ebenfalls eine hohe Armutsgefährdung hatten Familien mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern. In diesen Haushalten erreichte die Armutsgefährdungsquote letztes Jahr mit 30,0 Prozent seit 2005 den höchsten Stand.

Das dritthöchste Armutsgefährdungsrisiko von allen Haushaltsarten hatten in 2018 Einpersonenhaushalte mit einer Armutsgefährdungsquote von 25,8 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 26,5 Prozent – das war der Höchstwert bei diesen Haushalten seit 2005. Von 2005 bis 2010 waren die Quoten mit zwischen 21,7 Prozent und 24,1 Prozent jedoch noch deutlich niedriger.

Regionale Armutsgefährdung, gemessen am bundesweiten Einkommen

Hohe Unterschiede bei der Armutsgefährdungsquote gab es zudem zwischen den Bundesländern. Gemessen an der bundesweiten Armutsgefährdungs-Schwelle ist in Bremen das Armutsrisiko mit einer Armutsgefährdungsquote von 22,7 Prozent sowie in Mecklenburg-Vorpommern mit 20,9 Prozent und in Sachsen-Anhalt mit 19,9 Prozent am höchsten. In Berlin und Nordrhein-Westfalen sind jeweils über 18 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht und in Sachsen, Thüringen und Saarland zwischen 16,0 und 16,6 Prozent der Bürger.

Leicht über der bundesweiten Armutsgefährdungsquote liegen Niedersachsen und Hessen, etwas darunter Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holstein und Brandenburg. Die geringste Quote bei der Armutsgefährdung, nämlich unter zwölf Prozent, gibt es jeweils in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern.

Armutsgefährdung auf Basis der deutschlandweiten Armutsgefährdungs-Schwelle

Region/Bundesland

Armutsgefährdungsquote je Region in Prozent

Deutschland

15,5

Baden-Württemberg

11,9

Bayern

11,7

Berlin

18,2

Bremen

15,2

Brandenburg

22,7

Hamburg

15,3

Hessen

15,8

Mecklenburg-Vorpommern

20,9

Niedersachsen

15,9

Nordrhein-Westfalen

18,1

Rheinland-Pfalz

15,4

Saarland

16,0

Sachsen

16,6

Sachsen-Anhalt

19,5

Schleswig-Holstein

15,3

Thüringen

16,4

Armutsrisiko auf Basis des regionalen Einkommensniveaus

Wenn man die regional unterschiedlichen Einkommensniveaus bei der Ermittlung der Armutsgefährdungs-Schwelle und damit der regionalen Armutsgefährdungsquote berücksichtigt, ergibt sich jedoch ein anderes Bild. So gilt beispielsweise ein Einpersonenhaushalt bis 1.035 Euro Nettoeinkommen deutschlandweit als armutsgefährdet, in Baden-Württemberg beträgt die Armutsgefährdungs-Schwelle dagegen 1.127 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nur 902 Euro.

Die höchste regionale Armutsgefährdungsquote entsprechend der regionalen – und nicht der deutschlandweiten – Armutsgefährdungs-Schwelle bei den Bundesländern hatten Hamburg mit 18,4 Prozent und Bremen mit 17,6 Prozent. Überdurchschnittlich hoch war die Armutsgefährdung mit einer Armutsgefährdungsquote zwischen 15,9 und 16,9 Prozent in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

Am niedrigsten war die Armutsgefährdung dagegen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen mit einer regionalen Armutsgefährdungsquote von rund zwölf bis 13 Prozent.

Armutsgefährdung auf Basis der regionalen Armutsgefährdungs-Schwelle

Region/Bundesland

Armutsgefährdungsquote je Region in Prozent

Armutsgefährdungs-Schwelle für Einpersonenhaushalt je Region in Euro

Deutschland

15,5

1.035

Baden-Württemberg

15,2

1.127

Bayern

14,5

1.114

Berlin

16,5

1.004

Bremen

13,1

986

Brandenburg

17,6

949

Hamburg

18,4

1.108

Hessen

16,9

1.060

Mecklenburg-Vorpommern

14,2

902

Niedersachsen

15,0

1.016

Nordrhein-Westfalen

16,6

1.006

Rheinland-Pfalz

16,5

1.061

Saarland

16,0

1.035

Sachsen

12,3

937

Sachsen-Anhalt

14,0

911

Schleswig-Holstein

15,9

1.052

Thüringen

11,9

936

Absicherung gegen finanzielle Probleme

Oft sind bestimmte Ereignisse schuld daran, dass Bürger in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Solche Armutsrisiken sind insbesondere eine unfall- oder krankheitsbedingte dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, ein Jobverlust, eine Scheidung, der Tod des Ehepartners oder auch zu geringe Alterseinkünfte wie die Altersrente im Rentenalter.

Die Versicherungswirtschaft bietet diverse Versicherungsprodukte an, um sich gegen die finanziellen Folgen vieler dieser Ereignisse abzusichern. So kann sich der Einzelne mithilfe einer Kapitallebens- und/oder einer Rentenversicherung ein finanzielles Polster für Notfälle und/oder für das Alter zulegen.

Hauptverdiener können ihre Familie mit einer Risikolebens-Versicherung gegen einen Einkommensausfall im Todesfall absichern. Im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer oder auch Selbstständige mit einem teilweisen oder gar kompletten Einkommensausfall rechnen. Dies lässt sich mit einer Berufsunfähigkeits-Police abfedern.

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