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Regional unterschiedliche Altersvorsorge notwendig

21.09.2020

In keiner Region in Deutschland reicht die gesetzliche Altersrente aus, um den Lebensstandard zu halten. Allerdings muss in wirtschaftsstarken Regionen ein Arbeitnehmer deutlich mehr für seine Altersvorsorge zurücklegen als in einkommensschwächeren Gebieten, damit er wenigstens 55 Prozent seines bisherigen Einkommens als Alterseinkünfte erhält. Dies sind die Erkenntnisse der Studie eines Wirtschaftsforschungs-Instituts im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Laut einer Studie des Wirtschaftsforschungs-Instituts Prognos gibt es deutliche regionale Unterschiede bei den finanziellen Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer auf sich nehmen muss, um ein Alterseinkommen zu erreichen, mit dem er seinen Lebensstandard sichern kann. Eine Erkenntnis der Studie, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Auftrag gegeben hat, ist, dass in keinem der 401 Landkreise, Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands die gesetzliche Altersrente alleine ausreicht, um den Lebensstandard zu halten.

Die Studie geht davon aus, dass ein ausreichendes Alterseinkommen vorliegt, wenn zum Rentenbeginn 55 Prozent des letzten regionalen Einkommens zur Verfügung stehen würden. Die Studie berücksichtigt unter anderem, dass sich die Durchschnittseinkommen und die Lebenshaltungskosten regional deutlich unterscheiden. Die komplette Studie kann im Webportal von Prognos kostenlos heruntergeladen werden.

Das sollte ein Durchschnittsverdiener für das Alter ansparen

Eine Basis für die Studie sind Beispielrechnungen anhand eines Musterarbeitnehmers, der 1980 geboren ist, seit seinem 20. Lebensjahr arbeitet, ein Durchschnittseinkommen hat und 2047 nach 47-jähriger Erwerbstätigkeit eine gesetzliche Altersrente beansprucht. Hätte der Arbeitnehmer ein durchschnittliches Einkommen eines sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten, würde er nach 47 Jahren Erwerbstätigkeit 47 Entgeltpunkte erhalten und damit nach heutigen Preisen eine gesetzliche Altersrente von monatlich 1.500 Euro bekommen. Das wäre ein Rentenniveau von 44,7 Prozent.

Um die angestrebten 55 Prozent seines bisherigen Einkommens zu erlangen, müsste der Musterrentner im Bundesdurchschnitt, wenn er mit dem 26. Lebensjahr eine private Altersvorsorge beginnt, 41 Jahre jeden Monat 4,3 Prozent seines Durchschnittseinkommens zurücklegen. Laut Studie entspreche diese Sparquote von 4,3 Prozent aktuell rund 190 Euro monatlichem Sparbetrag.

„Selbst bei der Annahme, dass überall in Deutschland genau das deutsche Durchschnittsentgelt verdient werden würde, wären eine einheitliche Rentenhöhe und ein einheitlicher privater Altersvorsorgebedarf für Deutschland insgesamt wenig aussagekräftig, da sich die Lebenshaltungskosten, also die finanziellen Belastungen durch alltägliche Ausgaben beispielsweise für Miete oder bestimmte Dienstleistungen, regional teilweise erheblich unterscheiden“, heißt es in der Studie.

Deutliche regionale Unterschiede bei Rentenkaufkraft

Dementsprechend hat man je nach kreisfreier Stadt, Land- oder Stadtkreis die unterschiedlichen regionalen Durchschnittseinkommen für die Rentenberechnung des Musterarbeitnehmers zugrunde gelegt. Damit ergibt sich je nach Wohnregion eine andere Rentenhöhe. Doch auch die Kaufkraft einer Rente ist aufgrund der regional unterschiedlichen Lebenshaltungskosten je nach Wohnort verschieden. Bei einer Rente von 1.500 Euro liegt die Kaufkraft je kreisfreie Stadt, Land- oder Stadtkreis zwischen rund 970 Euro bis 1.830 Euro.

In Kreisen mit einem niedrigen Durchschnittseinkommen erreiche der Musterbeschäftigte, wenn er ein Gehalt in Höhe des regionalen Durchschnittverdienstes hätte, laut Berechnungen eine niedrigere Rente und ein niedrigeres Rentenniveau als im Bundesdurchschnitt. In wirtschaftsstarken Regionen mit einem hohen Durchschnittsentgelt erziele der Musterarbeitnehmer dagegen eine überdurchschnittlich hohe Rente und ein überdurchschnittliches Rentenniveau.

Die niedrigste Rentenhöhe hätte der Musterarbeitnehmer mit 900 Euro im Kreis Mansfeld-Südharz, die höchste mit 2.200 Euro im Hochtaunuskreis. Das geringste Rentenniveau, nämlich 43,0 Prozent, würde der Musterarbeitnehmer in Zwickau erlangen, das höchste mit 46,6 Prozent dagegen in Fürstenfeldbruck. Berücksichtigt man jedoch die Kaufkraft einer Region, wäre die Rentenkaufkraft in Halle (Saale) mit 1.000 Euro am niedrigsten und im Kreis Erlangen-Höchstadt mit 2.100 Euro am höchsten.

Notwendiger Sparbetrag

Neben der Sparquote, die die Kaufkraft einer Region nicht berücksichtigt, ermittelten die Studienautoren die sogenannte regionale Sparbelastungsquote. Sie gibt wieder, welcher Anteil des regionalen Einkommens gespart werden muss, um inklusive der Altersrente die anvisierten 55 Prozent des bisherigen Erwerbseinkommens unter Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Wirtschaftsdynamiken und Lebenshaltungskosten zu erzielen.

Auch hier gibt es deutliche Unterschiede laut Studie: „Die Sparbelastungsquoten variieren auf Kreisebene zwischen 3,3 und 5,8 Prozent. In Hamburg ist der Anteil des Altersvorsorgebedarfs am regionalen, kaufkraftbereinigten Einkommen am höchsten, gefolgt von der Stadt München, Stuttgart, dem Bodenseekreis, Wolfsburg und Ingolstadt. Die niedrigsten Spar-Belastungsquoten haben Hagen, Gelsenkirchen, Wilhelmshaven, Märkischer Kreis, Pirmasens und Nienburg (Weser).“

„Zur Erreichung der anvisierten Lohnersatzquote von 55 Prozent des letzten regionalen Einkommens vor Rentenbeginn müssen – unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten – in Prignitz rund 100 Euro und in der Stadt München etwa 360 Euro in einen annahmegemäß bundeseinheitlichen Altersvorsorgespar-Vertrag eingezahlt werden“, so die Studienautoren weiter.

Sparbelastungsquote je Bundesland

Auch auf Bundesländerebene beträgt die Sparbelastungsquote, die der Musterbeschäftigte zurücklegen müsste, um mit der gesetzlichen Altersrente insgesamt 55 Prozent seines bisherigen regionalen Durchschnittseinkommens zu erzielen, zwischen 4,0 und 5,8 Prozent. Den niedrigsten Wert mit je 4,0 Prozent hätten das Saarland und Nordrhein-Westfalen, den höchsten Wert mit 5,8 Prozent Hamburg.

Durchschnittliche Sparbelastungsquote* in den Bundesländern

Bundesland

Sparbelastungsquote in Prozent

Hamburg

5,8

Berlin

4,9

Baden-Württemberg

4,6

Bayern

4,6

Hessen

4,4

Sachsen

4,4

Bundesdurchschnitt

4,3

Thüringen

4,3

Brandenburg

4,3

Mecklenburg-Vorpommern

4,3

Bremen

4,2

Schleswig-Holstein

4,2

Sachsen-Anhalt

4,2

Rheinland-Pfalz

4,2

Niedersachsen

4,1

Nordrhein-Westfalen

4,0

Saarland

4,0

Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass das Durchschnittseinkommen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen in der Regel höher ist als in Sachsen, sodass der Sparbetrag, trotzdem er in Sachsen mit 4,4 Prozent höher ist als in Nordrhein-Westfalen (4,0 Prozent), in Sachsen überwiegend bis rund 150 Euro und in Nordrhein-Westfalen mehrheitlich bis 200 Euro beträgt. „In keiner Region reicht die gesetzliche Rente aus“, resümiert GDV-Geschäftsführer Peter Schwark das Studienergebnis.

Im Fazit der Studie ist diesbezüglich zu lesen: „Unabhängig von der jeweiligen Region ist es von zentraler Bedeutung, möglichst zeitnah nach dem Einstieg ins Erwerbsleben mit dem Sparen fürs Alter zu beginnen. Die berechneten Kosten der privaten Altersvorsorge resultieren nämlich nur, wenn die monatlichen Ersparnisse ertragsreich angelegt werden. Durch den Zinseszinseffekt kann – trotz der gegenwärtigen Niedrigzinsphase – ein erheblicher Teil des Altersvorsorgebedarfs durch Kapitalerträge gedeckt werden und muss folglich nicht aktiv gespart werden.“

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