Aktuelles

Aktuelles

 
 
 
id: 19515

Der frühestmögliche Rentenbeginn

18.01.2021

Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann eine gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen. Je nach Altersrentenart muss dafür auch ein gesetzlich festgelegtes Renteneintrittsalter erreicht worden sein. Seit 2012 erhöht sich dieses früheste Renteneintrittsalter für bestimmte Altersrenten jährlich schrittweise bis zum Jahr 2031 – 2031 erhält man beispielsweise frühestens mit 67 Jahren eine reguläre Altersrente.

Insgesamt gibt es verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente. Dazu gehören unter anderem die reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (auch als Rente ab 63 bekannt). Nur wenn man das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter (Altersgrenze) der jeweiligen Rentenart erreicht hat, kann man, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, erstmalig eine solche Rente beanspruchen.

Das Renteneintrittsalter wird für einige Altersrentenarten seit 2012 bis 2031 jedes Jahr schrittweise angehoben. Dies hat nicht nur Auswirkungen für alle, die eine abschlagsfreie Rente erstmalig beziehen wollen, sondern auch für einige, die wegen eines früheren Renteneintritts Rentenabschläge in Kauf nehmen. Wer nämlich in diesem Jahr, also 2021, 63 Jahre alt wird und eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen – diese ist frühestens mit 63 Jahren möglich – erstmalig beziehen möchte, muss höhere Abschläge in Kauf nehmen als jemand, der vor 2021 63 Jahre alt geworden ist.

Normale Altersrente

Eine normale, reguläre Altersrente bekommt jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Mindest-Versicherungszeit von fünf Jahren (allgemeine Wartezeit) erfüllt und die geltende Altersgrenze erreicht hat. Seit 2012 wird die Altersgrenze für die reguläre Altersrente für alle, die ab 1947 geboren sind, vom 65. auf das 67. Lebensjahr schrittweise angehoben.

Konkret müssen die 1947 bis 1958 Geborenen jeweils einen Monat älter sein, um in Rente gehen zu können, als diejenigen, die im Vorjahr geboren wurden; bei den 1959 bis 1964 Geborenen sind es jeweils zwei Monate. Während Personen, die 1946 geboren wurden, noch mit 65 Jahren eine reguläre Altersrente bekamen, mussten 1947 Geborene bereits 65 Jahre und einen Monat alt und 1948 Geborene 65 Jahre und zwei Monate alt sein.

Ein 1955 Geborener konnte frühestens mit 65 Jahren und neun Monaten eine Regelaltersrente bekommen. Ein 1956 Geborener muss dafür bereits mindestens 65 Jahre und zehn Monate alt sein. Ab 2031 können dann alle, die 1964 oder später zur Welt kamen, die Regelaltersrente frühestens mit 67 Jahren in Anspruch nehmen.

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

Gesetzlich Rentenversicherte, die 1951 oder 1952 geboren sind, hatten die Möglichkeit, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen wie eine 45-jährige Wartezeit erfüllten, bereits mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu bekommen. Seit 2016 wird für alle später Geborenen das Renteneintrittsalter für diese abschlagsfreie Rentenart vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Konkret müssen die 1953 bis 1957 Geborenen jeweils einen Monat älter sein, um in Rente gehen zu können, als diejenigen, die im Vorjahr geboren wurden; bei den 1958 bis 1964 Geborenen sind es jeweils zwei Monate. Wer 1957 geboren ist, kann bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Nur ein Geburtsjahr später, also für alle, die 1958 geboren sind, beträgt das frühestmögliche Renteneintrittsalter bereits 64 Jahre.

Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen der Anhebung der Altersgrenze der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer am 31. Dezember 1957 geboren wurde, kann zum 1. November 2021 in Rente gehen (mit 63 Jahren und zehn Monaten). Wer nur einen Tag später auf die Welt kam, also am 1. Januar 1958, erhält dagegen frühestens am 1. Januar 2022, also zwei Monate später eine solche Rente (mit 64 Jahren). Alle ab 1964 Geborenen können die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte dann erst mit 65 Lebensjahren in Anspruch nehmen.

Durch die Altersanhebung ändern sich die Abschläge

Es gibt auch Rentenarten, die einen vorzeitigen Rentenbeginn ermöglichen, wenn man sogenannte Rentenabschläge in Kauf nimmt. Dazu gehört die Altersrente für langjährig Versicherte, die einen Renteneintritt bereits im Alter von frühestens 63 Jahren erlaubt – sofern man bis dahin eine 35-jährige Wartezeit nachweisen kann. Die Höhe der Rentenabschläge hängt vom Geburtsdatum, dem tatsächlichen Renteneintrittsdatum und der Altersgrenze, ab dem eine abschlagsfreie Rente möglich wäre, ab.

Für jeden Monat, den man der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte – das ist seit einigen Jahren die gleiche Altersgrenze wie für die reguläre Altersrente – in Rente geht, werden 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet. Wer vor 1949 geboren wurde und mit 63 Jahren eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nahm, hat seitdem eine Abschlagshöhe von 7,2 Prozent – die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente lag damals noch bei 65 Jahren. Beim Rentenbeginn mit 63 Jahren wurden daher 24 Abschlagsmonate zu je 0,3 Prozent berechnet.

Für 1958 Geborene liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente dagegen bei 66 Jahren. Wer also 1958 zur Welt kam und 2021 genau zu seinem 63. Geburtstag in Rente geht, hätte noch insgesamt drei Jahre (36 Monate) bis zur abschlagsfreien Altersgrenze und muss demnach 36 mal 0,3 Prozent, also 10,8 Prozent Abschläge in Kauf nehmen. Für alle, die ein Jahr früher geboren sind, also 1957, liegt die Altersgrenze dagegen bei 65 Jahren und elf Monaten. 1957 Geborene, die 2020 mit 63 Jahren in Rente gingen, haben 35 Abschlagsmonate und eine Abschlagshöhe von 10,5 Prozent.

Wissenswertes rund um die Rente

Die meisten Rentenabschläge, sofern die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch genommen wird, gibt es für die ab 1964 Geborenen. Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente ist nämlich das 67. Lebensjahr. Sie haben daher, wenn sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt – also mit 63 Jahren – in Rente gehen, insgesamt 48 Abschlagsmonate und damit eine Abschlagshöhe von 14,4 Prozent (48 mal 0,3 Prozent).

Einen Überblick zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer herunterladbaren Zusammenstellung im PDF-Format. Im Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es einen Rentenbeginn- und -höhenrechner. Hier kann jeder ermitteln, in welchem Alter er welche gesetzliche Altersrentenart frühestens mit oder ohne Abschläge in Anspruch nehmen könnte, sofern er die dafür notwendige Wartezeit erfüllt.

Weitere Informationen zum Thema Altersrente enthält die kostenlos bestell- oder auch herunterladbare Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der DRV. Da die gesetzliche Altersrente, egal mit oder ohne Abschläge, in der Regel jedoch nicht ausreicht, um im Ruhestand den bisherigen Lebensstandard zu halten, sollte man sich frühzeitig auch um eine passende Altersvorsorge kümmern. Ein Versicherungsfachmann hilft auf Wunsch unter anderem mithilfe einer entsprechenden Finanzanalyse sowie einer individuell passenden Vorsorgestrategie.

Zurück