Für alle Apothekerinnen und Apotheker ist die Haftpflicht-Versicherung zwingende Notwendigkeit.
Versichert ist je nach Umfang des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Apotheke entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Versicherungssummen.
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung erstreckt sich auf Personen- und/oder Sachschäden und den daraus entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Schäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung gem. AMG mitversichert.
Eine Haftpflicht-Versicherung deckt viele Schadenfälle ab, enthält jedoch auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland.
Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Betriebes.
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen.
Eine umfassende Rechtsschutz-Versicherung für Apotheken empfehlen wir als Ergänzung der Risikoabsicherung sowie zusätzlich die Geschäfts-Versicherung.
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Karlheinz Schmid
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