Risikolebensversicherung
Für alle, die ihre Angehörigen im Todesfall absichern wollen. Besonders bei bestehenden Darlehen oder für Hauptverdiener von Familien mit Kindern geeignet.
Der Tod des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person(en).
Ereignisse, die zum Tode des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person(en) führen.
Zeitlich befristet ausgeschlossen ist die Leistung bei Selbsttötung. Keine Leistung bei Tod aufgrund kriegerischer Ereignisse, durch Ausübung einer Straftat oder bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung.
Erbracht wird eine vertraglich vereinbarte Todesfallleistung in Form einer einmaligen Kapitalzahlung an die bezugsberechtigte Person oder Institution zur freien Verwendung.
Weltweit
Mindestens 2 Netto-Jahresgehälter zur Absicherung der Familie, bei bestehenden Darlehen zusätzlich die Summe der (Rest-)Verbindlichkeiten.
Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung, private Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge
Sie haben Fragen zur Risikolebensversicherung? Wir beantworten diese gerne!
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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