Für wen ist die Versicherung geeignet?

Für alle, die einen Neubau erstellen oder Umbaumaßnahmen an einem Objekt vornehmen. 

Was ist versichert?

Mit der Haftpflichtversicherung erhalten Sie und alle Mitversicherte Versicherungsschutz bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Dafür

  • sichern der Versicherer Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab
  • prüft der Versicherer, ob und in welchem Umfang Ihre Schadenersatzpflicht besteht
  • zahlt der Versicherer den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • wehrt der Versicherer unberechtigte Schadenersatzansprüche ab, notfalls auch vor Gericht
  • übernimmt der Versicherer alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung

Welche Gefahren und Schäden sind versichert (Auszug)?

Versichert sind u.a.:

  • Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als sechs Stundenkilometer (beispielsweise Bagger)
  • Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 Stundenkilometer
  • Gewässerschäden; mitversichert sind so genannte Kleingebinde beispielsweise für Farben, Reinigungsmitteln Dosen oder Flaschen bis zu 240 Liter/Kilogramm beziehungsweise insgesamt 3.000 Liter/Kilogramm. Das gilt allerdings nicht für Anlagen wie zum Beispiel Heizöltanks
  • von Ihnen am Bau selbst ausgeführte Arbeiten (Eigenleistung), diese sind jedoch gesondert anzugeben
  • Schäden, die Ihre Mithelfer verursachen
  • Umweltschäden 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind u.a.:

  • Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen
  • Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig zufügen
  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden, die durch Senkung von Grundstücken entstehen

Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen:

  • die Prüfung durch Juristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigung (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung 

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für das im Versicherungsvertrag benannte Bauprojekt. 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die am Markt üblichen Versicherungssummen werden vereinbart. 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Für Schäden an der Immobilie empfiehlt sich eine Bauleistungs-Versicherung.

Eine Feuer-Rohbau-Versicherung sollte für das Objekt ebenfalls vereinbart werden. 

 

Sie haben Fragen zur Bauherrenhaftpflicht-Versicherung? Wir beantworten diese gerne! 

Telefon: 07041 - 96 90-0