Sinnvoll für Nutzer einer Photovoltaikanlage.
Elektronische Komponenten der Photovoltaikanlage, wie z.B. Wechselrichter, Solarmodule, Verkabelung, Tragekonstruktion, etc.
Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen.
Insbesondere durch:
Ersetzt wird in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur, sowie die Kosten für die Aufräumarbeiten.
Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
Soweit vereinbart leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall oder den Minderertrag.
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Grundstücke.
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand der Geräte, bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).
Betreiber-Haftpflicht-Versicherung für die Photovoltaikanlage
Ertragsausfall-Versicherung, hier übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung.
Sie haben Fragen zur Photovoltaikanlagen-Versicherung? Wir beantworten diese gerne!
Telefon: 07041 - 96 90-0
Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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