D&O-Versicherung
Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. Geschäftsführer, Vorstände, Generalbevollmächtigte sowie Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Beirat, Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte.
Die D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten beruflichen Tätigkeit steht.
Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. D.h. versichert ist die Befriedigung von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter sowie die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
Nicht versichert bleiben Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für eine Rechtsverteidigung sowie auch etwaige Schadenersatzzahlungen.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Für Risiken in den USA gelten i.d.R. besondere Regelungen.
Die Versicherungssumme wird individuell ermittelt.
Industrie-Straf-Rechtsschutz / Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für angestellte Geschäftsführer bzw. Vorstände.
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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