Für wen ist die Versicherung geeignet?

Ein absolutes "Muss" für jeden Bauherren. Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- oder Umbauten) sind häufig über die Betriebshaftpflicht-Versicherung mitversichert.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflichten.

Sollte der Bauherr Planungsleistungen oder eigene Bauausführung selbst vornehmen, so muß dies gesondert zur Mitversicherung beantragt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert (Auszug)?

Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuellen Rechtsstreit werden dann von der Haftpflicht-Versicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflicht-Versicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind u.a.

  • Vorsatz
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden die durch den Gebrauch eines Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen, Bußgelder
  • Veränderungen des Grundwasserspiegels
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

  • die Prüfung durch Juristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigung (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für die vereinbarte Baustelle.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme sollte zeitgemäß und im Rahmen der Baumaßnahmen gewählt werden.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk können über eine Bauleistungs-Versicherung abgesichert werden. Versichert sind z.B. Schäden infolge von Sturm, Vandalismus Dritter, Beschädigungen von nicht mehr feststellbaren Personen am Bauwerk.

 

Sie haben Fragen zur Bauherrenhaftpflicht-Versicherung? Wir beantworten diese gerne! 

Telefon: 07041 - 96 90-0