Ein absolutes "Muss" für jeden Bauherren. Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- oder Umbauten) sind häufig über die Betriebshaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflichten.
Sollte der Bauherr Planungsleistungen oder eigene Bauausführung selbst vornehmen, so muß dies gesondert zur Mitversicherung beantragt werden.
Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuellen Rechtsstreit werden dann von der Haftpflicht-Versicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflicht-Versicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Nicht versichert sind u.a.
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
Der Versicherungsschutz gilt für die vereinbarte Baustelle.
Die Versicherungssumme sollte zeitgemäß und im Rahmen der Baumaßnahmen gewählt werden.
Plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk können über eine Bauleistungs-Versicherung abgesichert werden. Versichert sind z.B. Schäden infolge von Sturm, Vandalismus Dritter, Beschädigungen von nicht mehr feststellbaren Personen am Bauwerk.
Sie haben Fragen zur Bauherrenhaftpflicht-Versicherung? Wir beantworten diese gerne!
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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