Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Für wen ist die Versicherung geeignet?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler und Betriebsinhaber.

Was ist versichert?

Versichert ist -je nach Umfang des Vertrages- die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht auf Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte. 

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Versicherungssummen.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert (Auszug)?

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung erstreckt sich auf Personen- und/oder Sachschäden und den daraus entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögens-schäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert. 

Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögens-schadenhaftpflicht-Versicherung nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Personen- oder Sachschaden leistet.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflicht-Versicherung deckt viele Schadenfälle ab, enthält jedoch auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • reine Vermögensschäden

Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

  • die Prüfung durch Juristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigung (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte).

Direkter Exporte ins Ausland oder Betriebsstätten im Ausland, sowie Tätigkeiten im Ausland können auf Antrag mitversichert werden.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Betriebes.

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O Versicherung vorgesorgt werden.

 

Sie haben Fragen zur Betriebshaftpflicht-Versicherung? Wir beantworten diese gerne! 

Telefon: 07041 - 96 90-0