Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler und Betriebsinhaber.
Versichert ist -je nach Umfang des Vertrages- die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht auf Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Versicherungssummen.
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung erstreckt sich auf Personen- und/oder Sachschäden und den daraus entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögens-schäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögens-schadenhaftpflicht-Versicherung nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Personen- oder Sachschaden leistet.
Eine Haftpflicht-Versicherung deckt viele Schadenfälle ab, enthält jedoch auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte).
Direkter Exporte ins Ausland oder Betriebsstätten im Ausland, sowie Tätigkeiten im Ausland können auf Antrag mitversichert werden.
Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Betriebes.
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen.
Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O Versicherung vorgesorgt werden.
Sie haben Fragen zur Betriebshaftpflicht-Versicherung? Wir beantworten diese gerne!
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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