Für wen ist die Versicherung geeignet?

Alle Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen.

Was ist versichert?

Unterbrechungsschäden auf Basis des Infektionsschutzgesetz (IfSG) infolge einer Betriebsschließung; sowie Desinfektionskosten, Warenschäden und Lohnkosten.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert (Auszug)?

Im Leistungsfall werden Desinfektionskosten, Lohnkosten, Entsorgungskosten sowie der Ausfallschaden infolge einer Betriebsschließung übernommen; auf Basis der ermittelten Versicherungssumme.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Unterbrechungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) stehen.

Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?

Im Leistungsfall werden Desinfektionskosten, Lohnkosten, Entsorgungskosten sowie der Ausfallschaden infolge einer Betriebsschließung übernommen; auf Basis der ermittelten Versicherungssumme.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt in den vereinbarten Betriebsstätten.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

In Abhängigkeit des Umsatzes wird eine Tagesentschädigung ermittelt.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung sollte als Grundabsicherung von Haftpflichtansprüchen in jedem Fall ebenfalls vereinbart werden.

Für die vorhandenen Sachwerte ist eine entsprechende Geschäfts-Versicherung zu empfehlen.

 

Sie haben Fragen zur Betriebsschließungs-Versicherung? Wir beantworten diese gerne! 

Telefon: 07041 - 96 90-0