Alle Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen.
Unterbrechungsschäden auf Basis des Infektionsschutzgesetz (IfSG) infolge einer Betriebsschließung; sowie Desinfektionskosten, Warenschäden und Lohnkosten.
Im Leistungsfall werden Desinfektionskosten, Lohnkosten, Entsorgungskosten sowie der Ausfallschaden infolge einer Betriebsschließung übernommen; auf Basis der ermittelten Versicherungssumme.
Unterbrechungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) stehen.
Im Leistungsfall werden Desinfektionskosten, Lohnkosten, Entsorgungskosten sowie der Ausfallschaden infolge einer Betriebsschließung übernommen; auf Basis der ermittelten Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz gilt in den vereinbarten Betriebsstätten.
In Abhängigkeit des Umsatzes wird eine Tagesentschädigung ermittelt.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung sollte als Grundabsicherung von Haftpflichtansprüchen in jedem Fall ebenfalls vereinbart werden.
Für die vorhandenen Sachwerte ist eine entsprechende Geschäfts-Versicherung zu empfehlen.
Sie haben Fragen zur Betriebsschließungs-Versicherung? Wir beantworten diese gerne!
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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