Für alle Firmen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Ermittlungs- und Strafverfahrens schützen wollen.
Versichert sind die Kosten für die Verteidigung in einem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren.
Nicht versichert sind vorsätzlich begangenen Delikte. In der Regel wird Versicherungsschutz bis zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat bereitgestellt. Nicht versichert sind Verbrechensdelikte.
Fälle, bei denen eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgte, sind nicht mitversichert.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Es werden freie Honorarvereinbarungen mit Anwälten ersetzt. Ebenso Sachverständigenkosten, Zeugengelder, Gerichtskosten, etc.
Der Versicherungsschutz gilt in Europa und bei entsprechender Vereinbarung weltweit.
Die Versicherungssumme sollte dem heute üblichen Standard entsprechen, min. EUR 1.000.000,00.
Zu empfehlen sind der Firmen-/Berufs-Rechtsschutz sowie der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für angestellte Geschäftsführer bzw. Vorstände.
Sie haben Fragen zur Straf-Rechtsschutz-Versicherung? Wir beantworten diese gerne!
Telefon: 07041 - 96 90-0
Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
Bahnhofstr. 13
75417 Mühlacker
Tel.: 07041 - 96 90 0
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