Für wen ist die Versicherung geeignet?

Als Bestandteil der Betriebshaftpflicht-Versicherung für alle Gewerbetreibenden, Unternehmen, Freiberufler und Betriebsinhaber notwendig.

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert (Auszug)?

Der Leistungsumfang der Umweltschaden-Versicherung erstreckt sich auf Sachschäden und den daraus entstehenden Vermögensschäden, auf Basis von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die gegen den Anlagenbetreiber geltend gemacht werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflicht-Versicherung deckt viele Schadenfälle ab, enthält jedoch auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • reine Vermögensschäden

Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

  • die Prüfung durch Juristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigung (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Die Umweltschaden-Versicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Betriebes.

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung vorgesorgt werden.

 

Sie haben Fragen zur Betriebsschließungs-Versicherung? Wir beantworten diese gerne! 

Telefon: 07041 - 96 90-0