Als Bestandteil der Betriebshaftpflicht-Versicherung für alle Gewerbetreibenden, Unternehmen, Freiberufler und Betriebsinhaber notwendig.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz.
Der Leistungsumfang der Umweltschaden-Versicherung erstreckt sich auf Sachschäden und den daraus entstehenden Vermögensschäden, auf Basis von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die gegen den Anlagenbetreiber geltend gemacht werden.
Eine Haftpflicht-Versicherung deckt viele Schadenfälle ab, enthält jedoch auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
Die Umweltschaden-Versicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland.
Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Betriebes.
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen.
Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden im Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung vorgesorgt werden.
Sie haben Fragen zur Betriebsschließungs-Versicherung? Wir beantworten diese gerne!
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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