Für wen ist die Versicherung geeignet?

Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellt im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich

  • Auskünfte erteilen
  • Dienstleistungen durchführen
  • Rat gewähren
  • Verträge vermitteln
  • beurkunden
  • Gutachten erstellen
  • Gelder verwalten 

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Für besondere Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen z.B.

  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Notare, Richter
  • Immobilienvermittler, Unternehmensberater

Was ist versichert?

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozeßführung
  • unwirksame Vertragsgestaltung

Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragung
  • Nichtweiterleitung

Welche Gefahren und Schäden sind versichert (Auszug)?

Versichert sind alle Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten.

Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenken im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind alle Personen- oder Sachschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie z. B. der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.

Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

  • die Prüfung durch Juristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigung (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die Tätigkeit im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflichtversicherte erstreckt sich die Deckung je nach Branche auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.

Auslandstätigkeiten bzw. eine Erweiterung des Geltungsbereiches kann auf Antrag versichert werden.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Versicherungssumme individuell festgelegt werden.

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es gewisse Mindest-Versicherungssummen, die in der Pflicht-Versicherung vorgeschrieben werden.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Für die Absicherung von Personen- und/oder Sachschäden empfiehlt sich eine Betriebshaftpflicht-Versicherung.

 

Sie haben Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung? Wir beantworten diese gerne! Telefon: 07041 - 96 90-0