Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellt im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich
und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.
Für besondere Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen z.B.
Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen wie z.B.
Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.
Versichert sind alle Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten.
Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenken im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht.
Nicht versichert sind alle Personen- oder Sachschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie z. B. der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
Der Versicherungsschutz ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die Tätigkeit im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflichtversicherte erstreckt sich die Deckung je nach Branche auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.
Auslandstätigkeiten bzw. eine Erweiterung des Geltungsbereiches kann auf Antrag versichert werden.
Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Versicherungssumme individuell festgelegt werden.
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es gewisse Mindest-Versicherungssummen, die in der Pflicht-Versicherung vorgeschrieben werden.
Für die Absicherung von Personen- und/oder Sachschäden empfiehlt sich eine Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Sie haben Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung? Wir beantworten diese gerne! Telefon: 07041 - 96 90-0
Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
Bahnhofstr. 13
75417 Mühlacker
Tel.: 07041 - 96 90 0
Fax: 07041 - 96 90 25
Mail: info@schmid-online.com