Mit der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind Sie auf der sicheren Seite, denn diese wurden speziell für Kfz-Handel und -Handwerk entwickelt und berücksichtigen die besonderen Gegebenheiten Ihres Betriebes. Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auf

  • eigene und fremde Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
  • eigene zulassungspflichtige, nicht zugelassene Fahrzeuge (Neu- und Gebrauchtwagen, die dem Betrieb gehören)
  • eigene, auf Dritte zugelassene Fahrzeuge (von Dritten gekaufte oder an Dritte verkaufte Kraftfahrzeuge) bis zum Zeitpunkt der Umschreibung, max. für die Dauer von 14 Tagen
  • alle fremden Fahrzeuge in Handels- oder Werkstattobhut (einkaufsfinanzierte Fahrzeuge können eingeschlossen werden)

Kfz-Haftpflichtversicherung

Im Rahmen der Kraftfahrt-Versicherung für Kfz-Handel und Handwerkversicherung bietet sie Versicherungsschutz für Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge zugefügt werden, insbesondere bei Probe- und Überführungsfahrten. Versicherungspflicht besteht nur für die roten Kennzeichen. Es sollten aber auch die übrigen Gefahren versichert werden, da sonst beträchtliche Risiken vom Kfz-Betrieb selbst zu tragen wären.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung im Rahmen der Kraftfahrt – Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bietet Versicherungsschutz für Fahrzeugschäden durch Unfall, Brand oder Entwendung. Bei Schäden an fremden Fahrzeugen, die unter eine vereinbarte Vollkaskoversicherung fallen, haben der Versicherungsnehmer und seine Betriebsangehörigen zusätzlich Haftpflicht-Versicherungsschutz, z.B. für Ansprüche auf Kosten eines Ersatzfahrzeuges.

 

Sie haben Fragen zur Kfz-Haftpflicht- und KaskoVersicherung? Wir beantworten diese gerne! 

Telefon: 07041 - 96 90-0