Für alle Halter eines Kraftfahrzeuges (PKW, LKW, Lieferwagen) sowie Motorräder, Moped, etc.
Versichert ist das im Versicherungsvertrag benannte Kraftfahrzeug.
Zum einen wird die Kfz-Haftpflicht-Versicherung vereinbart. Hier ist die Befriedigung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter versichert.
Zum anderen wird die Kasko-Versicherung für das Fahrzeug selbst vereinbart. Hier ist zu unterscheiden zwischen:
Schäden, die vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt werden, sind nicht versichert.
Die Teilnahme an Autorennen ist nicht versichert. Ferner Verschleiß, Abnutzung, Betriebs- oder Motorschäden; Krieg, Kernenergie, Erdbeben und Maßnahmen der Staatsgewalt. Schäden an Sachen, die Sie mit dem versicherten Fahrzeug transportieren.
Der Versicherer ersetzt in der Kasko-Versicherung die Reparaturkosten für das versicherte Fahrzeug. Diese dürfen nicht höher sein, als der Wiederbeschaffungswert. Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. In der Regel werden diese Werte durch einen Gutachter bestimmt. In der Kfz-Haftpflicht-Versicherung werden die entstandenen Schäden Dritter entsprechend ersetzt.
Der Versicherungsschutz gilt für das versicherte Fahrzeug innerhalb Europas. Auf Antrag kann der Geltungsbereich erweitert werden.
Bei der Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist eine Versicherungssumme von EUR 100 Mio. marktüblicher Standard. Bei der Kasko-Versicherung gilt das Fahrzeug versichert.
Eine Rechtsschutz-Versicherung als Ergänzung ist zu empfehlen. Sofern mit dem Fahrzeug weitere Sachen oder Güter transportiert werden, sollte eine Transport-Versicherung vereinbart werden.
Sie haben Fragen zur Kraftfahrt-Versicherung? Wir beantworten diese gerne!
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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