Für wen ist die Versicherung geeignet?

Empfehlenswert für alle Bauherren sowie für  Bauträger oder Bauunternehmer. 

Was ist versichert?

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.
Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:

  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind.
  • sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten. 

Welche Gefahren und Schäden sind versichert (Auszug)?

Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:

  • ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
  • Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • unbekannte Dritte (Vandalismus)

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Schäden durch Hochwasser
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
  • bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
  • Fahrzeuge aller Art
  • normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
  • Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie 

Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?

Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.
Sonstige Hinweise:

  • Den Beitrag für die Bauleistungsversicherung können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen.
  • Nachbarschaftshilfe am Bau ist unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf welchem das Gebäude errichtet wird. 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Ein Hausbau birgt nicht nur Risiken für den Bauherren selbst, denn Sie tragen z.B. auch die Verantwortung dafür, Ihre Baustelle ausreichend zu schützen und dies zu überwachen. Übersehen Sie eine mögliche Gefahrenstelle und kommt dadurch jemand zu Schaden, so haften Sie als Bauherr in unbegrenzter Höhe. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Ausgleich berechtigter Ansprüche sorgt die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Auch nach der Fertigstellung Ihres Haus ist ein umfassender Versicherungsschutz notwendig. Der Abschluss einer Gebäude- und Geschäfts-Versicherung ist zu empfehlen.

Mehrkostenversicherung: Diese Versicherung bietet sich an, wenn bei Ausfall einer wichtigen elektronischen Anlage zwar mittels anderer Anlagen weitergearbeitet werden kann, dies jedoch nur mit Mehrkosten möglich ist. Hierunter fallen z.B. Kosten für ein Provisorium, die Anwendung anderer Arbeits- und Fertigungsverfahren, die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen oder Lohnfertigungsleistungen oder der Bezug von Halb- oder Fertigfabrikaten sowie einmalige Umprogrammierungskosten. 

 

Sie haben Fragen zur Bauleistungs-Versicherung? Wir beantworten diese gerne! 

Telefon: 07041 - 96 90-0