Sinnvoll für Betriebe, deren Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.
Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzbauten und Dächern.
Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Bei der Glas-Versicherung handelt es sich um eine Allgefahren-Versicherung. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Nicht versichert sind z.B.
Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmer mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder Gerüste.
Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort, als die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Die Versicherungssumme wird i.d.R. pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Scheiben (über 6-8 qm) wie z.B. Schaufenster müssen separat benannt und versichert werden; da diese nicht von der pauschalen Glas-Versicherung erfasst werden.
Glasscheiben sind nur ein Teil der Betriebsgebäude und der Betriebseinrichtung. Mauerwerk, Dach und die komplette Einrichtung stellen große Werte dar, die es abzusichern gilt.
Scherben bringen Glück - wenn man gut versichert ist!
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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