Für wen ist die Versicherung geeignet?

Sinnvoll für Nutzer von Maschinen und maschinellen Anlagen.

Was ist versichert?

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden, z.B. Kessel, Motoren, Turbinen. 

Welche Gefahren und Schäden sind versichert (Auszug)?

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, welche mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere

  • menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluß, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • bei fahrbaren Geräten: Feuer sowie Schäden durch Diebstahl 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken. Weiterhin Schäden durch

  • Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten

Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?

Im Teilschadenfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z.B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.

Im Totalschadenfall wird der Zeitwert der Maschine vor Schadeneintritt ersetzt, abzüglich Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. 

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Betriebsgrundstücke. 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung evtl. Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!

Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert. 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweichproduktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll. Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinen- Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden. 

 

Sie haben Fragen zur Maschinen-Versicherung? Wir beantworten diese gerne! 

Telefon: 07041 - 96 90-0