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Worauf Autofahrer im Winter verzichten sollten

20.11.2017

Zugefrorene Scheiben, verschneite Schilder sowie Schnee- und Eisglätte auf den Straßen; es gibt einiges in der kalten Jahreszeit, was dem Autofahrer das Leben schwer macht. Wer sich jedoch bei solchen Widrigkeiten falsch verhält, muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen.

Die gesamten Autoscheiben von Eis und Schnee zu befreien, ist mühsam und langwierig. Deshalb begnügen sich viele mit einem kleinen Guckloch, vor allem dann, wenn es schnell gehen muss und sie nur eine kurze Strecke mit dem Auto zurücklegen wollen. Doch das reicht nicht, denn es müssen die Front-, Heck- und Seitenscheiben schnee- und eisfrei sein – und zwar auch bei kurzen Strecken.

Nur wenn zwei Außenspiegel am Fahrzeug vorhanden sind, muss die Heckscheibe nicht unbedingt eisfrei sein, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 3 Ss 12/86). Wer von der Polizei mit vereisten Scheiben erwischt wird, zahlt eine Verwarnung in Höhe von zehn Euro. Kommt es zu einem Unfall, liegt das Bußgeld deutlich höher – vom Ärger einmal ganz abgesehen.

Oben ohne Eis und Schnee

Wichtig ist zudem: Prinzipiell darf sich auf dem Dach weder Schnee noch Eis befinden. Denn diese Schnee- oder Eisschichten können beispielsweise bei einem Bremsmanöver nach vorne oder beim Anfahren nach hinten rutschen und die Sicht behindern. Lösen sie sich komplett vom Auto und fliegen beim Fahren nach hinten, könnten dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das Bußgeld hierfür beginnt bei 25 Euro und reicht bis zu 120 Euro, wenn eine Gefährdung anderer vorliegt.

Um die Scheiben schnee- und eisfrei zu bekommen, sind ein Eiskratzer und Besen unabdingbar. Sie sollten deshalb – idealerweise mit einem Satz Handschuhe – im Auto liegen. Wer weniger kratzen will, kann zu einem Enteisungsspray oder einer passenden Abdeckfolie greifen. Komfortabel funktioniert das Enteisen mit einer Standheizung: Sie sorgt nicht nur dafür, dass die Scheiben eisfrei, sondern auch, dass der Innenraum warm ist, bevor man losfährt. Das Warmlaufenlassen des Motors im Stand ist übrigens verboten und kann eine Geldstrafe in Höhe von zehn Euro nach sich ziehen.

Die Winterausstattung für das Auto

Ein Bußgeld riskiert auch, wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse, also bei Eis und Schnee, mit Sommerreifen unterwegs ist. Das kostet mindestens 60 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Behindert man andere oder kommt es sogar zu einem Unfall, ist ein Bußgeld von bis zu 120 Euro, ebenfalls verbunden mit einem Punkt, vorgesehen. Die Winterreifen müssen außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen. Experten empfehlen aber eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern.

Übrigens: Im Fall des Falles kann eine nicht an die Witterung angepasste Bereifung auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Wenn es für den Fahrer erkennbar ist, dass Sommerreifen angesichts der Witterungsverhältnisse ungeeignet sind und er dennoch fährt, handelt er grob fahrlässig. Eine bestehende Vollkaskoversicherung kann deswegen auch die Regulierung der Eigenschäden am Pkw wegen „grober Fahrlässigkeit“ anteilig kürzen.

Verschneite Verkehrszeichen sind kein Freibrief

Im Winter kommt es immer wieder vor, dass Verkehrszeichen verschneit und deshalb unleserlich sind. Dennoch verlieren sie deshalb nicht automatisch ihre Gültigkeit. Schilder, die aufgrund ihrer äußeren Form eindeutig zu identifizieren sind, wie zum Beispiel das achteckige Stopp- oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorfahrt-achten-Verkehrszeichen, behalten weiter ihre Gültigkeit. Dies belegt unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: III-3RBs 336/09).

Nur solche Verkehrszeichen, die aufgrund ihrer Form mehrere Bedeutungen haben können, verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie verschneit sind. Zu dieser Einschätzung kommt das Bayerische Oberlandesgericht in einem Urteil (Az.: 1 ObOWi 127/84). Allerdings ist diese Regelung nicht als Freibrief zu verstehen, denn jeder Fahrer muss sein Tempo an die jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnisse anpassen. Wer beispielsweise trotz Glatteis auf der Landstraße mit 100 Stundenkilometern unterwegs ist, riskiert einen Punkt im FAER und ein Bußgeld von 100 Euro.

Für Ortskundige gelten unter Umständen andere Regeln

Außerdem wird von Ortskundigen erwartet, dass sie, wenn sie regelmäßig auf bestimmten Strecken unterwegs sind, die dort aufgestellten Verkehrszeichen und Einschränkungen kennen. Sie müssen sich daher auch an die Beschränkungen und Vorschriften halten, selbst wenn die Verkehrsschilder verschneit und nicht zu lesen sind. Diese Auffassung bestätigen mehrere Gerichtsurteile, unter anderem das genannte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Auch Parkverbotsschilder behalten übrigens ihre Gültigkeit, selbst wenn sie vom Schnee bedeckt sind, so ein Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichtes (Az.: 3 C 10.15). Das bedeutet, dass es unter Umständen einem Fahrer zuzumuten ist, ein vorhandenes Schild vom Schnee zu säubern, um zu kontrollieren, ob das Fahrzeug dort geparkt werden darf oder nicht.

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