Für jeden, der im Pflegefall Wert auf eine selbstbestimmte ganzheitliche Pflege und Betreuung legt und seine Angehörigen vor einer Inanspruchnahme schützen will.
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannte(n) Person(en) bei Feststellung eines Pflegefalls.
Bei Eintritt bzw. Feststellung des Pflegefalls oder Einschränkung der Alltagskompetenz (Demenz) werden Leistungen erbracht. Pflege kann häuslich (ambulant) oder in einer Pflegeeinrichtung (stationär) erfolgen. Leistungen werden zusätzlich zur gesetzlichen/privaten Pflege-Pflichtversicherung erbracht.
Hilfebedürftigkeit als Folge einer Erkrankung und ohne Feststellung einer Pflegestufe bzw. eines Pflegegrades sind nicht Gegenstand der Pflegeversicherung.
Abhängig von der Pflestufe bzw. des Pflegegrades und der Art der Pflege (ambulant oder stationär) wird eine monatliche Geldleistung zur freien Verwendung und ohne Nachweis gezahlt. Bei Pflegekostenversicherungen sind Nachweise erforderlich.
Grundsätzlich in Deutschland. Auf Antrag auch dauerhaft weltweit. Auszahlung erfolgt auf ein deutsches Konto.
Aktuell ist eine Monatsrente von rund EUR 3.000 in Pflegestufe III erforderlich, um die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und den Leistungen aus der Pflege-Pflichtversicherung zu schließen.
Unfallversicherung, Kranken-Zusatzversicherung.
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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