Für alle, die ihre Angehörigen im Todesfall nicht zusätzlich mit den Bestattungskosten belasten wollen.
Der Tod des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person(en).
Krankheits-, unfallbedingter oder natürlicher Tod der versicherten Person(en).
Abgesehen von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen bestehen nach einer ggf. vereinbarten Wartezeit keine Ausschlüsse.
Erbracht wird eine vertraglich vereinbarte Todesfallleistung in Form einer einmaligen Kapitalzahlung an die bezugsberechtigte Person oder Institution zur Abdeckung der Bestattungskosten.
Weltweit
Je nach persönlichem Anspruch, in der Regel werden EUR 7.000 bis 15.000 als ausreichend angesehen.
Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Risiko-Lebensversicherung
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Karlheinz Schmid
Versicherungsmakler GmbH
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